Durch die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung“ des Deutschen Bundestages, wurde für Deutschland das Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung herausgearbeitet. Dort haben 178 Staaten auf den dringenden Handlungsbedarf zur Erhaltung der Lebensgrundlagen hingewiesen und sich dazu bekannt, das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung („Sustainable Development“) auszufüllen und deshalb weitere Maßnahmen in der Umwelt-, Entwicklungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik gefordert.
Auf Basis dieser Ziele wurde das Handlungsprinzip zum „Leitbild Nachhaltigkeit“ formuliert, bei dem durch eine nachhaltige Entwicklung die Bedürfnisse der jetzigen Generation erfüllt werden sollen, ohne dabei die Möglichkeit späterer Generationen einzuschränken, ihre Bedürfnisse ebenfalls befriedigen zu können. Aus diesem Handlungsprinzip ergeben sich vielfältige Anforderungen, die in folgende drei Kategorien der Nachhaltigkeit gegliedert sind:
- Ökologische Dimension
- Ökonomische Dimension
- Soziale und kulturelle Dimension
Für den Baubereich lassen sich aus diesen Ebenen verschiedene Schutzziele ableiten. Dabei werden im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung sämtliche Einflussfaktoren über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet und selbiges dahingehend optimiert – also von der Rohstoffgewinnung über die Errichtung bis zum Rückbau.